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   SG Meiningen, 14.12.2004 - S 4 KR 599/01   

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https://dejure.org/2004,21254
SG Meiningen, 14.12.2004 - S 4 KR 599/01 (https://dejure.org/2004,21254)
SG Meiningen, Entscheidung vom 14.12.2004 - S 4 KR 599/01 (https://dejure.org/2004,21254)
SG Meiningen, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - S 4 KR 599/01 (https://dejure.org/2004,21254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Krankenpflege - Einmalkatheterisierung - untrennbarer Bestandteil der Grundpflege

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Pflegeversicherung für die Übernahme von Kosten, die durch Katheterwechsel und Katheterspülung eines Schwerstbehinderten während dessen Aufenthalt in einer Werkstatt für Behinderte entstehen; Einstufung von Leistungen, die in einer Werkstatt für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 2/01 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Maßnahmen der Behandlungspflege -

    Auszug aus SG Meiningen, 14.12.2004 - S 4 KR 599/01
    Die Behandlungssicherungspflege wird durch die gleichzeitige Gewährung von Grundpflege als Leistung der sozialen Pflegeversicherung nicht ausgeschlossen (vgl. BSG Urteil vom 30. Oktober 2001, Az.: B 3 KR 2/01 R).

    Zur Leistungspflicht der Pflegeversicherung zählt Behandlungspflege nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dann, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die untrennbarer Bestandteil einer Verrichtung aus dem Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI ist oder jedenfalls mit einer solchen Verrichtung objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang steht (vgl. BSG Urteil vom 30. Oktober 2001, Az.: B 3 KR 2/01 R).

    Ebenso wie die Sondenernährung die notwendige Nahrungsaufnahme ersetzt oder die Stomaversorgung untrennbar mit der Darmentleerung zu verbinden ist (vgl. BSG Urteil vom 30.10.2001, Az.: B 3 KR 2/01 R), ersetzt die Kathetisierung die Blasenentleerung.

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus SG Meiningen, 14.12.2004 - S 4 KR 599/01
    Entgegen den Ausführungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 21. November 2002 (Az.: B 3 KR 13/02 R) erstreckt sich daher der Streitgegenstand im vorliegenden Verfahren mangels vorliegender Folgebescheide durch den Hausarzt auf den gesamten streitigen Zeitraum in der Vergangenheit ab dem 01.10.2000 bis in die Zukunft hinein.

    § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkasse nicht räumlich auf den Haushalt des Versicherten oder seiner Familie als Leistungsort und schließt medizinisch erforderliche Maßnahmen, die bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalb der Familienwohnung anfallen, dann nicht aus, wenn sich der Versicherte ansonsten ständig in seinem Haushalt bzw. seiner Familie aufhält und dort seinen Lebensmittelpunkt hat (Bundessozialgericht Urteil vom 21. November 2002, Az.: B 3 KR 13/02 R).

  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 23/00 R

    Pflegeversicherung - Berücksichtigung - Grundpflege - krankheitsspezifische

    Auszug aus SG Meiningen, 14.12.2004 - S 4 KR 599/01
    Die Kathetisierung des Klägers ist untrennbar mit der Verrichtung der Blasenentleerung verbunden (BSG Urteil vom 22.08.2001, Az. B 3 P 23/00 R).
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